Was ist eine Private Unfallversicherung?
Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen, auf seinen Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillig, eine Gesundheitsschädigung erleidet
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Berufsgruppe A:kaufmännisch tätig, leitend oder aufsichtsführend, im Verkauf, Personen in Ausbildung, Hausfrauen, Rentner.
Berufsgruppe B: körperlich oder handwerklich tätig, Werkstoffe bearbeitend, Arbeiten mit ätzenden und giftigen Stoffen
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Weitere Infos zum Thema Unfallversicherung
Von einem Unfall spricht man dann, wenn der
Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes
Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet.
Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere
dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige
Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.
Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle
Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das
Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten
anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private
Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor
fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Gipfel des Unnützlichen: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Viele Versicherer verkaufen in Mengen ihre Unfallpolicen mit Beitragsrückgewähr Bei der handelt es sich hierbei schlicht um eine Kombination aus einer oft völlig
überteuerten Unfallversicherung und einem ebenso oft lausig verzinsten Sparvertrag. Manfred Poweleit, Herausgeber des Brancheninformationsdienstes „map-report“, verleiht diesen Policen denn auch ein ganz besonderes Prädikat: „Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind der Gipfel des Unnützlichen.“