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Infos zur Unfallversicherung

Die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die meisten Arbeitnehmer sind heute "gesetzlich Unfallversichert". Dieser Unfall- Versicherungsschutz gilt jedoch nicht rund um die Uhr, insbesondere nicht in der Freizeit. Dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfall- Versicherung entsprechend sind die Versicherungsleistungen begrenzt und genügen oftmals nicht zur Absicherung des individuellen Lebensstandards.

Das kann Folgen haben: nicht nur für Sie selbst, sondern auch für die Versorgung Ihrer Angehörigen, die Ausbildung der Kinder und vieles mehr.

Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung:

Für Berufstätige gibt es nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf den dazugehörenden Wegstrecken finanzielle Hilfe.

Für Hausfrauen besteht kein Versicherungsschutz.

Für Kinder besteht Versicherungsschutz nur bei Unfällen in Schulen und Tageseinrichtungen (sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück).
Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, wo und wann sich ein Unfall ereignet. Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Mehr als 80 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit, etwa im Haushalt oder beim Sport. Die private Unfallversicherung zahlt eine Rente oder einen einmaligen Betrag aus. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten

Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.  Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen. Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.

Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann. Im Zusammenhang mit Unfallversicherungen fallen immer wieder Begriffe, die als "Leistungen" bezeichnet werden, z. B. "Invaliditätsleistung" oder "Todesfall- Leistung" etc.

Jedes Mal geht es dabei um Geld - zuweilen viel Geld. Hier eine kurze Liste, wofür das Geld im Fall des Falles als "Finanzspritze" beispielsweise sehr gut zu gebrauchen ist.

Invaliditätsleistung mit und ohne progressive Invaliditätsstaffel

Geld, das Ihnen in vielfältiger Weise hilft:

Zur Finanzierung des Berufswechsels oder einer Umschulung

Als Ausgleich von Einkommenseinbußen

Zur Abdeckung teurer Behandlungsmaßnahmen für die Kinder

Als Kostenersatz für spezielle Hilfsmittel

Zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses

Zum Kauf bzw. behindertengerechten Umbau eines Autos

Zur Bezahlung teurer Kuren und Spezialbehandlungen im Ausland

Zum Einstellen von qualifiziertem Pflegepersonal

Unfall-Rente

Geld für eine monatliche Unterstützung, die Ihnen die Möglichkeit gibt, ggf. lebenslang entstehende Einkommensverluste auszugleichen.

Todesfall- Leistung

Eine Summe, die den Hinterbliebenen hilft, mit mancher Belastung fertig zu werden:

Geld für die Bestattungskosten

Gesicherte Ausbildung der Kinder

Einstellung einer Haushaltshilfe für eine Übergangszeit

Einstellung einer Betreuungshilfe für die Kinder

Übergangsleistung

Geld für die erforderlichen Maßnahmen:

Rehabilitationsmaßnahmen (oder eine Umschulung)

Technische Umrüstungen am Auto

Versorgung mit Prothesen und anderen Hilfsmitteln

Weitere Finanzierung der Haushaltshilfe

Überbrückung von finanziellen Engpässen

Kosmetische Operationen

Beispiele für die Kostenerstattung:

Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug

Operation, klinische Behandlung, Zahnersatz

Unterbringung und Verpflegung in der Klinik

Sonstige, vom Arzt verordnete Heilmittel

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Um die zusätzlichen Kosten eines Krankenhausaufenthalts bequem zu tragen:

Gesetzliche Zuzahlung beim Krankenhausaufenthalt

Fernseher im Krankenzimmer, Telefon

Fahrtkosten für die Angehörigen

Nachhilfeunterricht für die Kinder

Kosten für eine Haushaltshilfe

Tagegeld

Geld zum Abfangen diverser Verluste:

Verdienstausfall bei Selbständigen / Freiberuflern

Verdiensteinbußen bei Krankengeldzahlung nach Ende der sechswöchigen Lohn-/Gehaltsfortzahlung

Bergungskosten

Kostenerstattung für:

Rettung, Transport und Suchaktionen

Abwendung eines drohenden Unfalls aus Berg-, See- und Feuersnot

Dynamische Summenanpassung

Die von Ihnen gewünschten Versicherungsleistungen können mit dynamischer Summenanpassung versehen werden.

Bei der Vereinbarung einer dynamischen Anpassung von Versicherungssummen und Versicherungsbeitrag um jährlich 5 % sind Sie auch bei steigender Einkommensentwicklung ausreichend abgesichert.

Möglichkeiten der Beitragssenkung in der Unfallversicherung

Durch die Wahl einer Franchise (Selbstbeteiligung) bis 25 % Invalidität haben Sie die Möglichkeit, den Beitrag für die Invaliditätsleistung erheblich zu senken.

Bei dieser Tarifvariante entsteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung erst dann, wenn sich nach den Ziffern 2.1 und Ziffer 3 AUB 2006 ein Invaliditätsgrad von mindestens 26 % ergibt. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, leisten wir auch für die ersten 25 %.

Durch diese Tarifvariante haben Sie bei schweren Verletzungen den vollen Versicherungsschutz und können durch den Verzicht auf Leistungen bei kleinen Verletzungen bis 25 % Invaliditätsgrad eine Beitragsersparnis von ca. 30-40 % auf den Invaliditätsbeitrag in Anspruch nehmen.