1. Hardwareversicherung
Hochwertige elektronische Technik ist während des täglichen
Einsatzes vielfältigen Gefahren ausgesetzt, die zu
Beschädigungen oder Zerstörungen führen. Gegen die anfallenden
Wiederinstandsetzungs- oder Wiederbeschaffungskosten, bietet die
speziell auf elektronische Anlagen und Geräte zugeschnittene Elektronik-Pauschalversicherung den besten Versicherungsschutz.
Versicherungsumfang:
Informations-, Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und
Meldetechnik
Versichert gegen die Gefahren, z.B. durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
Überspannung (z.B. indirekter Blitzschlag), Induktion,
Kurzschluss
Brand, Explosion, Implosion
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung)
Geltungsbereich Europa für mobil eingesetzte Sachen
Vorsorgeversicherung
Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
Mitversicherung des Technologiefortschritt
individuelle Selbstbehalte
2.
Erweiterte Softwareversicherung
Mit zunehmender Abhängigkeit von der elektronischen
Datenverarbeitung ist der Verlust oder die Veränderung von Daten
(Software) für Unternehmen, insbesondere für IT-Dienstleister,
oft existenzbedrohend. Die auf den modernen Speichermedien
programmierte Software kann durch verschiedenste Weise ausfallen, nicht nur durch die klassischen Schadenursachen, wie
z.B. Feuer, sondern auch durch diverse technische Gefahren sowie
durch den Faktor "Mensch" mit dem Ergebnis: Die Bildschirme
bleiben "schwarz".
Bedienungsfehler, wie z.B. versehentliches Löschen oder falsches
Programmieren treffen den Anwender unvorbereitet. Fehlfunktionen
der Anlage lassen den Betrieb stillstehen. Neben den
weiterlaufenden Fixkosten können zusätzliche Kosten auf den
Betrieb zukommen. Eine Versicherung kann nicht vor diesem "worst
case" schützen, dennoch kann sie die finanziellen Belastungen und Verluste mindern.
Darüber hinaus ist trotz innerbetrieblicher Sicherheitsvorkehrungen kein Anwender vor Softwareangriffen sicher.
Die "Erweiterte Softwareversicherung für IT-Dienstleister"
versichert die nachteilige Veränderung oder den Verlust von Daten, wenn sie durch einen dem Grunde nach versicherten
Sachschaden verursacht wurden oder nachweislich Folge einer Blitzeinwirkung waren.
Zusätzlich versichert gelten jetzt
Schäden durch:
Störungen oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der
Datenfernübertragungs-Einrichtungen und -leitungen, der
Stromversorgung/Stromversorgungsanlage oder der Klimaanlage;
Bedienungsfehler, z.B. falscher Einsatz von Datenträgern,
falsche Befehlseingabe;
Programm- oder Datenmanipulation Dritter in schädigender
Absicht;
Über- oder Unterspannung;
elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung;
höhere Gewalt;
Schäden durch Malware (Programme und Dateien mit Schadenfunktion, z.B. Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde);
Schäden durch Abhandenkommen der durch Dongle geschützten
Software (Lizenzgebühren);
Schäden an Programmen und Dateien in Laptops.
Die Versicherbarkeit von Schäden durch Malware gehörte bislang
zu den grundsätzlichen Ausschlüssen in der Softwareversicherung.
In dieser Form bietet die "Erweiterte Softwareversicherung für
IT-Dienstleister" einzigartigen Versicherungsschutz auf dem
deutschen Versicherungsmarkt.
Malware ist jetzt versicherbar (in den Bedingungen als
Wiedereinschluss deklariert), wenn es sich um Programme und Dateien mit Schadenfunktion handelt, deren schädigende Wirkungen
sich ausschließlich und zielgerichtet auf den
Versicherungsnehmer auswirken.
Diese neue Softwaredeckung ist analog zur Hardwareversicherung
ebenfalls eine Allgefahrendeckung (neu im Vergleich zu den
marktüblichen Standardbedingungen). Sie schließt zusätzlich auch
die Programme und Dateien ein, die sich in Laptops befinden; der
Geltungsbereich ist auf Europa ausgedehnt. Neue, klar gefasste
Obliegenheiten zur Datensicherung runden diese "Erweiterte
Softwareversicherung" ab.