Rahmenvereinbarung - Versicherungen für das Baunebengewerbe
Zum Baunebengewerbe zählen:
Fenster- und Türeinbaubetriebe
Schreiner- und Tischlerbetriebe
Polsterer, Raumausstatter und Teppichbodenverlegebetriebe
Steinmetzbetriebe
Rollladen-, Markisen-, Treppen-, Messebetriebe, Zaun- und Fassadenbau
Glasereibetriebe
Putz- und Fugbetriebe
Bauklempnerbetriebe
Bauschlosser-, Aufzugsbau- und Schweißbetriebe
Isolierbetriebe ( Kälte-, Wärme-, Schallschutz)
Elektroinstallation-, Blitzschutzanlagen- und Fernmeldebaubetriebe
Ofenbau- und Pflasterungsbetriebe
Fliesenlegerbetriebe
Estrichlegerbetriebe
Innenausbau- und Trockenbaubetriebe, Gipserei- und
Stuckateuerbetriebe
Parkettlegerbetriebe
Malerbetriebe
Industrieanstrichbetriebe
Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für die einzelnen Kfz-Versicherungen
mit den Mitgliedern des Baugewerbeverbandes. Zu diesem Zweck und zur Erfüllung
der Informationsverpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern werden mit den
jeweiligen Firmen als Versicherungsnehmer inhaltsgleiche Rahmenverträge
geschlossen.