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Infos zu Bauversicherungen

Eines wissen alle ehemaligen Bauherren gleichermaßen: Ohne Ärger geht kein Eigenheimbau über die Bühne. Viele aber ahnen nicht, dass sie sich manche Aufregung hätten sparen können. Diverse Versicherungsmöglichkeiten für die Baufamilie, aber auch für die ausführenden Unternehmen ermöglichen einen umfassenden Schutz gegen viele Ereignisse.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab, im Streitfall auch vor Gericht. Wenn Dritte Forderungen gegenüber privaten Bauhelfern geltend machen wollen, ist sie ebenfalls zuständig. Vor Abschluss sollte der Bauherr aber prüfen, ob Schäden am Nachbargrundstück, etwa nach Rammarbeiten, mitversichert sind.

In der Regel läuft die Bauherrenhaftpflichtpolice über zwei Jahre oder endet mit der Baufertigstellung. Wird das Haus erst nach Ablauf der zwei Jahre fertig, muss der Versicherte eine Vertragsverlängerung beantragen.

Der zu zahlende Beitrag hängt ab von der Bau- und Versicherungssumme. Eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro ist empfehlens­wert. Erfolgt der Bau in Eigenregie, wertet der Versicherer dies als größeres Risiko und verlangt dafür eine ent­sprechend höhere Prämie. Günstiger wird die Versicherung übrigens für Fertighäuser. Keine Bauherrenhaftpflicht­versicherung braucht derjenige, der sein Haus nicht mit einem Architekten baut, sondern Grundstück und Gebäude über einen Bauträger erwirbt.

Bereits bei den Finanzierungsgesprächen mit der Bank wird der Bauherr mit einem weiteren wichtigen Versicherungsthema in Berührung kommen, nämlich der Feuer-Rohbauversicherung. Kreditinstitute machen ihr Angebot bis­weilen vom Abschluss einer derartigen Versicherung abhängig. Bauherren sollten die entsprechenden Angebote aber vergleichen. Die Feuer-Rohbauversicherung gibt es meistens beitragsfrei, wenn sich der Bauherr für die Wohngebäudeversicherung desselben Anbieters entscheidet.

Unvorhergesehene Ereignisse absichern

Kennen sollten Bauherren zudem die Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstanden sind. Dazu gehören Schäden aufgrund ungewöhnlicher Witterung wie Sturm, Überschwemmung oder starkem Niederschlag. Schädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen sind genau­so versichert. Ganz besonders wichtig: Konstruktions- und Materialfehler fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch ausführende Bauarbeiter.

Die Bauleistungsversicherung um­fasst Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau. Eingeschlossen darin sind Materialien wie Baustoffe und -teile sowie Hilfs- und Bauhilfsstoffe. Der Versicherer ersetzt die Materialkosten und Arbeitslöhne, um den Bauzustand wieder herzustellen. Diese Versicherung kann sowohl von den Bauherren als auch vom Bauunternehmen vereinbart wer­den. Vor Abschluss sollten die Bauherren das Unternehmen allerdings auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen.

Zur Bausumme: Diese ist die Grundlage für die Beitragshöhe. Sie wird zu Beginn festgelegt und umfasst Bauleistungen inklusive Mehrwertsteuer, nicht aber Grundstücks- sowie Erschließungskosten. Ergibt sich während der Vertragslaufzeit durch nachträgliche Erweiterungen eine höhere Versicherungssumme, muss sie der Versicherungsgesellschaft sofort gemeldet werden. Die Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre; die Haftung des Versicherers endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Gebrauchsabnahme oder sechs Werktage seit Beginn der Nutzung.

Zwar muss der Bauherr die Fertigstellung anzeigen, die Kündigung der Versicherung ist aber nicht erforderlich. Am Ende der Versicherungszeit wird eine Schlussabrechnung vorgenommen. Wenn sich herausstellt, dass ein Bauvorhaben teurer geworden ist als ge­plant, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Fällt die Bausumme hingegen niedriger aus, erhält der Versicherte den zu viel gezahlten Beitrag zurück.

Häufig können Baufamilien beim Bau auf die private Unterstützung von Freunden, Bekannten und Verwandten zurückgreifen. Gleichgültig, ob diese unentgeltlich oder gegen Bezahlung tätig werden, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und versichert werden. Zwar sind die Helfer auch dann geschützt, wenn sie der Bauherr nicht gemeldet hat. In diesem Fall muss aber mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro gerechnet werden. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung resultieren unter anderem folgende Leistungen: Heilbehandlungen, berufliche Wiedereingliederungen, Renten.

Der Beitrag für diese gesetzliche Versicherung bemisst sich nach Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Bei 40 Arbeitsstunden in der gesamten Bauzeit fällt kein Beitrag an, ansonsten: 1,72 Euro pro Arbeitsstunde für Bauvorhaben im Westen, 1,45 Euro im Osten Deutschlands: Bei Bauvorhaben, die mit bestimmten öffentlichen Förder­mitteln errichtet werden, sind die Bauhelfer beitragsfrei versichert. Dafür zu­ständig ist. Der Bauherr und seine (Ehe-)Partnerin sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Falls sie keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vereinbaren können, sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft versichern.

Zeit und Geld kostet es die Baufamilie, wenn dem bauausführenden Unternehmen mittendrin die Luft aus­geht und es Insolvenz anmelden muss. Die neue Vergabe der Bauaufträge an andere Firmen führt rasch zu Kostensteigerungen. Mögliche Leerlaufzeiten bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit schlagen sich zusätzlich negativ in der Bilanz nieder. Halb so schlimm ist die Situation, wenn das Unternehmen über eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung verfügt.

Diese trägt die Mehrkosten, die durch die Beauftragung anderer Firmen entstehen können. Dabei müssen allerdings marktübliche Preise als Richtschnur gelten.

Für den Bauherren ist es wichtig, sich vor der Auftragsvergabe vom Baupartner bestätigen zu lassen, dass dieser über eine Baufertigstellungsversiche­rung verfügt. Diese Police ist auch ein Beleg dafür, dass es sich bei der Firma um einen soliden Partner handelt. Der Abschluss der Versicherung setzt nämlich eine Bonitätsprüfung voraus. Un­nötig indes ist sie, wenn das Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank vorweisen kann.

Aber nicht nur während des Baus, sondern auch nach der Fertigstellung lauert im neuen Eigenheim so manche Kostenfalle.

Oft stellen Eigentümer noch Jahre nach der Schlüsselübergabe Gewährleistungsmängel fest. Für diese haftet der Bauunternehmer fünf Jahre lang. Doch was geschieht, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich in die Insolvenz geschlittert ist? Für diesen Fall gibt es die Baugewährleistungsversicherung. Allerdings muss der Firmenchef sie vor Beginn des Projekts ab­geschlossen haben.

Damit ist das Eigenheim außer gegen Feuer auch gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert.

Ergänzt werden kann dieser Schutz um eine Elementarschadenversicherung. Diese ist besonders attraktiv für Gebäude, die beispielsweise an einem Fluss oder Berg stehen. Denn sie leistet bei Überschwemmung, Lawinen, Erd­beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbrüchen.

Gehört zum neuen Haus ein Öltank, empfiehlt sich zusätzlich eine Öltank-Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, falls der Brennstoff ins Erdreich sickert oder anderweitig Schaden anrichtet. Wollen die Hauseigentümer vermieten, sollten sie an eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht denken. Auch wenn hier der Eindruck entstanden sein mag, der Hausbau bestehe nur aus dem Abschluss mannigfaltiger Versicherungen, sollte die Baufamilie sich nicht von ihrem Vorhaben abschrecken lassen. Absicherung jedoch könnte der Traum vom Eigenheim platzen.