Eines wissen alle ehemaligen Bauherren
gleichermaßen: Ohne Ärger geht kein Eigenheimbau über die Bühne.
Viele aber ahnen nicht, dass sie sich manche Aufregung hätten sparen
können. Diverse Versicherungsmöglichkeiten für die Baufamilie, aber
auch für die ausführenden Unternehmen ermöglichen einen umfassenden
Schutz gegen viele Ereignisse.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet
Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab, im Streitfall
auch vor Gericht. Wenn Dritte Forderungen gegenüber privaten
Bauhelfern geltend machen wollen, ist sie ebenfalls zuständig. Vor
Abschluss sollte der Bauherr aber prüfen, ob Schäden am
Nachbargrundstück, etwa nach Rammarbeiten, mitversichert sind.
In der Regel läuft die Bauherrenhaftpflichtpolice
über zwei Jahre oder endet mit der Baufertigstellung. Wird das Haus
erst nach Ablauf der zwei Jahre fertig, muss der Versicherte eine
Vertragsverlängerung beantragen.
Der zu zahlende Beitrag hängt ab von der Bau- und
Versicherungssumme. Eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen
Euro ist empfehlenswert. Erfolgt der Bau in Eigenregie, wertet der
Versicherer dies als größeres Risiko und verlangt dafür eine
entsprechend höhere Prämie. Günstiger wird die Versicherung
übrigens für Fertighäuser. Keine Bauherrenhaftpflichtversicherung
braucht derjenige, der sein Haus nicht mit einem Architekten baut,
sondern Grundstück und Gebäude über einen Bauträger erwirbt.
Bereits bei den Finanzierungsgesprächen mit der
Bank wird der Bauherr mit einem weiteren wichtigen
Versicherungsthema in Berührung kommen, nämlich der
Feuer-Rohbauversicherung. Kreditinstitute machen ihr Angebot
bisweilen vom Abschluss einer derartigen Versicherung abhängig.
Bauherren sollten die entsprechenden Angebote aber vergleichen. Die
Feuer-Rohbauversicherung gibt es meistens beitragsfrei, wenn sich
der Bauherr für die Wohngebäudeversicherung desselben Anbieters
entscheidet.
Unvorhergesehene Ereignisse absichern
Kennen sollten Bauherren zudem die
Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch
unvorhergesehene Ereignisse entstanden sind. Dazu gehören Schäden
aufgrund ungewöhnlicher Witterung wie Sturm, Überschwemmung oder
starkem Niederschlag. Schädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von
fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen sind genauso versichert.
Ganz besonders wichtig: Konstruktions- und Materialfehler fallen
ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch
ausführende Bauarbeiter.
Die Bauleistungsversicherung umfasst Maßnahmen im
Hoch- und Tiefbau. Eingeschlossen darin sind Materialien wie
Baustoffe und -teile sowie Hilfs- und Bauhilfsstoffe. Der
Versicherer ersetzt die Materialkosten und Arbeitslöhne, um den
Bauzustand wieder herzustellen. Diese Versicherung kann sowohl von
den Bauherren als auch vom Bauunternehmen vereinbart werden. Vor
Abschluss sollten die Bauherren das Unternehmen allerdings
auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen.
Zur Bausumme: Diese ist die Grundlage für die
Beitragshöhe. Sie wird zu Beginn festgelegt und umfasst
Bauleistungen inklusive Mehrwertsteuer, nicht aber Grundstücks-
sowie Erschließungskosten. Ergibt sich während der Vertragslaufzeit
durch nachträgliche Erweiterungen eine höhere Versicherungssumme,
muss sie der Versicherungsgesellschaft sofort gemeldet werden. Die
Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre; die Haftung des
Versicherers endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher
Gebrauchsabnahme oder sechs Werktage seit Beginn der Nutzung.
Zwar muss der Bauherr die Fertigstellung anzeigen,
die Kündigung der Versicherung ist aber nicht erforderlich. Am Ende
der Versicherungszeit wird eine Schlussabrechnung vorgenommen. Wenn
sich herausstellt, dass ein Bauvorhaben teurer geworden ist als
geplant, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Fällt die Bausumme
hingegen niedriger aus, erhält der Versicherte den zu viel gezahlten
Beitrag zurück.
Häufig können Baufamilien beim Bau auf die private
Unterstützung von Freunden, Bekannten und Verwandten zurückgreifen.
Gleichgültig, ob diese unentgeltlich oder gegen Bezahlung tätig
werden, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und
versichert werden. Zwar sind die Helfer auch dann geschützt, wenn
sie der Bauherr nicht gemeldet hat. In diesem Fall muss aber mit
einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro gerechnet werden. Aus der
gesetzlichen Unfallversicherung resultieren unter anderem folgende
Leistungen: Heilbehandlungen, berufliche Wiedereingliederungen,
Renten.
Der Beitrag für diese gesetzliche Versicherung bemisst sich nach
Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Bei 40 Arbeitsstunden in der
gesamten Bauzeit fällt kein Beitrag an, ansonsten: 1,72 Euro pro
Arbeitsstunde für Bauvorhaben im Westen, 1,45 Euro im Osten
Deutschlands: Bei Bauvorhaben, die mit bestimmten öffentlichen
Fördermitteln errichtet werden, sind die Bauhelfer beitragsfrei
versichert. Dafür zuständig ist. Der Bauherr und seine (Ehe-)Partnerin sind nicht
verpflichtet, sich zu versichern. Falls sie keine private
Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vereinbaren können,
sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft
versichern.
Zeit und Geld kostet es die Baufamilie, wenn dem
bauausführenden Unternehmen mittendrin die Luft ausgeht und es
Insolvenz anmelden muss. Die neue Vergabe der Bauaufträge an andere
Firmen führt rasch zu Kostensteigerungen. Mögliche Leerlaufzeiten
bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit schlagen sich zusätzlich
negativ in der Bilanz nieder. Halb so schlimm ist die Situation,
wenn das Unternehmen über eine sogenannte
Baufertigstellungsversicherung verfügt.
Diese trägt die Mehrkosten, die durch die
Beauftragung anderer Firmen entstehen können. Dabei müssen
allerdings marktübliche Preise als Richtschnur gelten.
Für den Bauherren ist es wichtig, sich vor der
Auftragsvergabe vom Baupartner bestätigen zu lassen, dass dieser
über eine Baufertigstellungsversicherung verfügt. Diese Police ist
auch ein Beleg dafür, dass es sich bei der Firma um einen soliden
Partner handelt. Der Abschluss der Versicherung setzt nämlich eine
Bonitätsprüfung voraus. Unnötig indes ist sie, wenn das
Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank vorweisen
kann.
Aber nicht nur während des Baus, sondern auch nach
der Fertigstellung lauert im neuen Eigenheim so manche Kostenfalle.
Oft stellen Eigentümer noch Jahre nach der
Schlüsselübergabe Gewährleistungsmängel fest. Für diese haftet der
Bauunternehmer fünf Jahre lang. Doch was geschieht, wenn das
Unternehmen zwischenzeitlich in die Insolvenz geschlittert ist? Für
diesen Fall gibt es die Baugewährleistungsversicherung. Allerdings
muss der Firmenchef sie vor Beginn des Projekts abgeschlossen
haben.
Damit ist das Eigenheim außer gegen Feuer auch
gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert.
Ergänzt werden kann dieser Schutz um eine
Elementarschadenversicherung. Diese ist besonders attraktiv für
Gebäude, die beispielsweise an einem Fluss oder Berg stehen. Denn
sie leistet bei Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbrüchen.