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Infos zur Lebensversicherung

Welche Vorteile die Kapitallebensversicherung bietet

Die Kapitallebensversicherung eignet sich für alle diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge Wert auf eine sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite legen. Die Versicherungswirtschaft bietet den Versicherten eine garantierte Alterskapitalleistung und sagt, vereinfacht dargestellt, eine garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 2,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.

Dies können reine Sparformen, die lediglich der Kapitalansammlung dienen, nicht bieten. Für den Versicherten bedeutet diese Garantie zusätzliche Sicherheit, denn sein Versicherer nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko weitgehend ab. Die Versicherten sind somit davor geschützt, dass ihr langfristig Erspartes beispielsweise durch Kursverluste völlig zunichte gemacht wird.

Wer seinen Versicherungsschutz und sein Versorgungsniveau laufend an ein steigendes Einkommen und einen entsprechend höheren Lebensstandard anpassen will, kann beim Vertragsabschluss eine Dynamik vereinbaren. Dann erhöhen sich Versicherungsschutz und Beitrag Jahr für Jahr ohne weitere Gesundheitsprüfung. Je nach Bedarf können die dynamischen Erhöhungen auch ausgesetzt werden.

Variante für Paare: Kapitalversicherung auf verbundene Leben


Bei dieser Form der Kapitallebensversicherung können mehrere Personen gleichzeitig über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dabei entweder zum vereinbarten Vertragsablauf fällig oder aber zu dem Zeitpunkt, an dem eine der versicherten Personen stirbt. Interessant ist diese Form der Lebensversicherung für Partner, die Vorsorge für den Todesfall des anderen benötigen: zum Beispiel kinderlose Ehepaare oder Geschäftspartner. Im Zusammenhang mit einem Darlehen kann so der Tod des oder der Partner(s) finanziell abgesichert und der Fortbestand des Unternehmens ermöglicht werden (Auszahlung der Erben, Tilgung von Verbindlichkeiten etc.). Der Abschluss einer Lebensversicherung auf verbundene Leben ist wegen der geringeren Beiträge oftmals interessanter als der Abschluss von zwei einzelnen kapitalgedeckten Lebensversicherungen. Zu beachten ist: Bei dieser Vertragsvariante gibt es nur eine Versicherungssumme.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Kapitallebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Kapitallebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um diesen Baustein seiner Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen. Unfallzusatzversicherung

Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.

Was man beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung beachten sollte


Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.

Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.

Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.

Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestelltenGesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt

Kleines Lexikon zur Kapitallebensversicherung

Antragsteller: Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.Beleihung der Lebensversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.

Bezugsberechtigte Person:
Die Bezugsberechtigte Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die Bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.

Deckungskapital:
Das ist bei einer Kapitallebensversicherung, vereinfacht ausgedrückt, die Ansammlung der Sparanteile des Lebensversicherungsbeitrags zuzüglich Zinsen. Hieraus wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht.

Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung:
Ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z.B. um einen vereinbarten Satz (z. B. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Mit der dynamischen Erhöhung können inflationsbedingte Abwertungen der später zu erwartenden Versicherungsleistung aufgefangen werden. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.

Eintrittsalter:
Das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine wichtige Rolle, da hiervon die Sterbewahrscheinlichkeit („Sterbetafel“) und damit der versicherungs-mathematisch zu ermittelnde Beitrag abhängt.

Fälligkeit der Leistung:
Die Leistung ist fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen muss die Leistungspflicht prüfen, wofür dem Unternehmen eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss. Die Bezugsberechtigte Person der Versicherungsleistung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangen, wenn sich diese Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles hinzieht.

Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Gruppenversicherung:
Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.

Kapitalertragssteuer:
Bei einer Kapitallebensversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Ansonsten muss lediglich die Hälfte der Erträge versteuert werden. Die Erträge entsprechen der ausgezahlten Gesamtleistung abzüglich der Summe der eingezahlten Beiträge.

Police:
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Rechnungszins:
Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Lebensversicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007  2,25 Prozent. Er kann sich auch jederzeit ändern. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.

Rückkaufswert:
Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Sterblichkeitsgewinn (auch: Risikogewinn):
das ist der Überschuss, der bei einer Lebensversicherungsgesellschaft dadurch entsteht, dass die den Tarifen zu Grunde liegenden Sterbetafeln auf Vergangenheitswerten fußen, während zum Beispiel die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Im Ergebnis werden weniger Auszahlungen wegen vorzeitigem Todes fällig, als kalkuliert. Hinzu kommt die für Lebensversicherer nötige vorsichtige Kalkulation der Tarife. Damit wird sichergestellt, dass die fällig werdenden Todesfallleistungen in jedem Fall gedeckt sind. Der Sterblichkeitsgewinn erhöht die Überschussbeteiligung.

Überschussbeteiligung:
Überschüsse bei Kapitallebensversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Verantwortlicher Aktuar:
Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.

Verbundene Kapitallebensversicherung: 
Die Versicherung wird auf das Leben von zwei –oder mehreren- statt nur einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt, oder wenn der Ablaufzeitpunkt erreicht wird. Diese Versicherungsform ist meist günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf die jeweiligen Personen, weil die Todesfallleistung hier nur einmal fällig werden kann.

Versicherte Person:
ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das reguläre Vertragsende, wird die Versicherungsleistung fällig.

Zusatzversicherung:
Es besteht die Möglichkeit, Berufsunfähigkeitszusatz- oder Unfalltod-Zusatzversicherungen zu integrieren. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sorgt mindestens dafür, dass bei Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge für die Hauptversicherung mehr gezahlt werden müssen. Sofern vereinbart fließt auch eine BU-Rente. Die Unfalltod-Zusatzversicherung bewirkt, dass sich bei Tod des Versicherten durch einen Unfall die Versicherungsleistung verzwei- oder verdreifacht (andere Vereinbarungen sind möglich).