Professionelle Zahnpflege und hochwertiger Zahnersatz werden immer mehr zur Privatsache. Denn Ihre Krankenkasse bezahlt selbst bei einfachen Regelversorgungen nur noch 50-65% der anfallenden Kosten.
Sichern Sie sich eine Top-Versorgung und werden Sie bei Ihrem Zahnarzt praktisch zum Privatpatienten. Ob Inlays, hochwertige Füllungen, Kronen, aufwändige Brücken oder sogar Implantate. Sichern Sie bis zu 90 % der entstehenden Kosten ab
Bei hochwertigem Zahnersatz, wie z.B. aufwändigen Brücken, besten Materialien bei Kronen oder sogar Implantat getragenem Zahnersatz, verdoppeln wir den Festzuschuss Ihrer Kasse – auch wenn Sie aufgrund guter Zahnpflege den Maximal-Zuschuss von 65% bekommen. Zusammen mit Ihrer Kasse erhalten Sie damit bis zu 100% der entstehenden Kosten
Zusammen mit Ihrer Kasse erstatten wir 80% der entstehenden Kosten, z.B. für...
... hochwertige Füllungen aus Metall, Kunststoff oder Keramik (z.B. Inlays/Onlays)
... allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen(z.B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
... privatzahnärztliche Vergütungen
... hochwertigen Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken, Implantate und Implantat getragenen Zahnersatz
... funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.
Erhöhung der Erstattung von 80% auf bis zu 90% bei regelmäßiger Vorsorge
Für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe stehen Ihnen zusätzlich bis zu 75 EUR pro Jahr zur Verfügung
Implantate bis zu 90 %
GOZ: Bis zum 3,5 fachen Satz
Keine Eigenbeteiligung bei einfacher und funktionaler Regelversorgung – zusammen mit Ihrer Kasse übernehmen wir 100% der entstehenden Kosten
Verdoppelung des Kassenzuschusses für plastische Zahnfüllungen, zusammen mit der Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe bis zu insgesamt 75 EUR pro Jahr
Erstattung von 80% für Zahn- und Kieferregulierung, bis zu 600 EUR je Kiefer bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Kasse aufgrund des Kiefer-Indikations-Gruppen-Systems (KIG 1-5) ...
... gar nicht leistet (KIG-Stufen 1+2) oder
... für private Mehrkosten (KIG-Stufen 3-5).
Sie können mit dem Formular ein Angebot anfordern
Angebot für eine Zahnzusatzversicherung:
Beginn
Geburtsdatum Mann Frau Kind
Berufsbezeichnung
Name
Vorname
Straße
Postleitzahl
Wohnort
Telefon
E-Mail
Beachten Sie bitte beim Microsoft Explorer: Wenn Sie unter -Internetoptionen - Sicherheit - einen Hacken für den Geschützten Modus aktivieren gesetzt haben, werden Ihre Angaben nicht übertragen. Entfernen Sie für diese Aktion kurzfristig den Hacken oder schreiben Sie eine Mailanfrage
Es stehen zwei Tarife mit unterschiedlichen Leistungen zur Auswahl. Eine Beschreibung erhalten Sie nochmals mit dem Angebot
Tarif Komfort – Zahnzusatzversicherung
Kostenerstattung für Zahnersatz (Kronen, Prothesen, Brücken und Implantat getragener Zahnersatz), professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für plastische Zahnfüllungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Verdoppelung des von der GKV gezahlten Festzuschusses für Zahnersatz 100 % Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe bis 75 EUR jährlich 100 % Erstattung für plastische Zahnfüllungen in Höhe des von der GKV tatsächlich gezahlten Zuschusses, zusammen mit der Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe bis zu 75 EUR jährlich
Tarif Privat – Zahnzusatzversicherung
Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz (Kronen, Prothesen, Brücken, orale Implantate, Implantat getragener Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen), Einlagefüllungen (Inlays und Onlays), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen, Zahn- und Kieferregulierung sowie für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zahnbehandlung, Zahnersatz, Einlagefüllungen und funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen: 100 % Erstattung im Rahmen der Regelversorgung unter Anrechnung einer Vorleistung der GKV 80 % Erstattung privatzahnärztlicher Vergütungen unter Anrechnung einer Vorleistung der GKV. Erhöhung auf bis zu 90 % bei Nachweis regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Bonusheft). Ohne Vorleistung der GKV wird ein pauschaler Betrag von 40 % bei Zahnbehandlung und 20 % bei Zahnersatz, Einlagefüllungen und funktionsanalytischer und -therapeutischer Leistungen angerechnet. 80 % Erstattung für Zahn- und Kieferregulierung bis 600 EUR je Kiefer für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht oder Leistungen aufgrund einer Mehrkostenvereinbarung von der GKV nicht übernommen werden 100 % Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe bis 75 EUR jährlich. Einmalige Erhöhungsmöglichkeit um weitere 75 EUR im ersten Versicherungsjahr durch Vorlage eines vom Zahnarzt ausgestellten aktuellen Zahnstatus. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Begrenzung
Die Leistungen sind begrenzt auf: 300 EUR im ersten Kalenderjahr (KJ), 600 EUR in den ersten beiden KJ, 900 EUR in den ersten drei KJ und 1.200 EUR in den ersten vier KJ. Ab dem fünften KJ sowie bei Unfällen entfällt die Summenbegrenzung
Stand Januar 2010