Zum 1. Januar 2012 werden sich die Rechengrößen für das Versicherungsrecht, Leistungsrecht und Beitragsrecht erneut festgelegt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neuen maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012 vorgelegt. Jedes Jahr werden in der Sozialversicherung die Rechengrößen der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland angepasst. Für 2012 gelten dann folgende vorläufige Werte:
Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) markiert den Verdienst, bis zu der man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Ab diesen Einkommen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich.
Einkommen 2012: 4.237,50 Euro im Monat, 50.850,00 Euro im Jahr
Einkommen 2011: 4.125,00 Euro im Monat, 49.500,00 Euro im Jahr
Einkommen 2010: 4.162,50 Euro im Monat, 49.950,00 Euro im Jahr
Einkommen 2009: 4.050,00 Euro im Monat, 48.600,00 Euro im Jahr
Einkommen 2008: 4.012,50 Euro im Monat, 48.150,00 Euro im Jahr
Die BBG ist der Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge angerechnet wird. Der darüber liegende Teil des Entgelts ist beitragsfrei in der entsprechenden Versicherung
Das Krankengeld in der GKV bemisst sich ebenfalls maximal aus der BBG
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2012: 3.825,00 Euro im Monat, 45.900,00 Euro im Jahr
2011: 3.712,50 Euro im Monat, 44.550,00 Euro im Jahr
2010: 3.750,00 Euro im Monat, 45.000,00 Euro im Jahr
2009: 3.675,00 Euro im Monat, 44.100,00 Euro im Jahr
2008: 3.600,00 Euro im Monat, 43.200,00 Euro im Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
2012: 5.600,00 Euro im Monat, 66.000,00 Euro im Jahr
2011: 5.500,00 Euro im Monat, 66.000,00 Euro im Jahr
2010: 5.500,00 Euro im Monat, 66.000,00 Euro im Jahr
2009: 5.400,00 Euro im Monat, 64.800,00 Euro im Jahr
2008: 5.300,00 Euro im Monat, 63.600,00 Euro im Jahr
Auf die Bezugsgröße beziehen sich die Grenzwerte in der Sozialversicherung, in der Krankenversicherung z. B. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der gesetzlichen Rentenversicherungen (durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten) im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr.
2012: 2.625,00 Euro im Monat, 31.500,00 Euro im Jahr
2011: 2.555,00 Euro im Monat, 30.660,00 Euro im Jahr
2010: 2.555,00 Euro im Monat, 30.660,00 Euro im Jahr
2009: 2.520,00 Euro im Monat, 30.240,00 Euro im Jahr
2008: 2.485,00 Euro im Monat, 29.820,00 Euro im Jahr
Die Zahlen sind jetzt noch vorläufig. Das neue Bundeskabinett wird sich mit dem entsprechenden Entwurf befassen: Erst gegen Ende des Jahres 2009 wird dann der Bundesrat entscheiden. Änderungen sind erfahrungsgemäß jedoch kaum zu erwarten
Stand Januar 2012