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Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit

Es kommt immer wieder kommt zu Rechtsstreitigkeiten beim Krankentagegeldanspruch von Privat Krankenversicherten

Wer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezieht, kann nicht gleichzeitig Krankentagegeld bekommen, wenn die Versicherungsbedingungen das ausdrücklich ausschließen.

Grundsätzlich ist der gleichzeitige Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld ausgeschlossen

So genügt nach Auffassung des Koblenzer Oberlandesgerichts ein bloßer Verdacht auf Berufsunfähigkeit. Damit kann eine private Krankenversicherung die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen.

Mit diesem Urteil (Az.: 10 U 618/07) ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt wird. Dafür genügen schon Indizien.

Bei dem verhandelten Fall handelt es sich um eine nicht alltägliche Dimension. Der Kläger (Versicherungsnehmer) hatte 7 Jahre lang von seiner Versicherung wegen Arbeits-Unfähigkeit etwa 72 Euro Täglich erhalten. Dann lehnte die Versicherung weitere Zahlungen ab.

Die Begründung: Mit einer vollen Arbeitsfähigkeit sei nicht mehr zu rechnen. Die Koblenzer Richter sahen es ebenso. Nach der langen Erkrankungszeit dränge sich auch ohne ausdrückliche Ärztliche Feststellung die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit auf

Mit dem Urteil verschärft die Gefahr, dass ein Versicherter zwischen die Mühlsteine von Krankentagegeld-Versicherung und Berufsunfähigkeit-Versicherung geraten. Folgende Situation kann auftreten: Ein Versicherter hat eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Und dann wird er längere Zeit krank. Nachdem der Krankenversicherer das Tagegeld über einige Monate bezahlt hat, prüft er, ob nach seinen Bedingungen eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sieht der Gutachter diese Frage auch so, endet die Leistungspflicht des Krankenversicherers.

Ist die BU-Versicherung allerdings der Ansicht, dass es sich (noch) nicht um eine Berufsunfähigkeit handelt, steht der Versicherte ohne sein Einkommen da.
Diese Gefahr entsteht aus den unterschiedlichen Risikodefinitionen und -Absicherungen in den Versicherungs-Verträgen. Das Krankentagegeld leistet bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit, die dann vorliegt, wenn eine Tätigkeit vorübergehend nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt hingegen das Risiko ab, das aus gesundheitlichen Gründen der Beruf auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.

In den Versicherungsbedingungen für die BU-Police verwendete Begriffe der Berufsunfähigkeit sind nicht mit dem BU-Begriff in den Bedingungen der Kranken-Tagegeldversicherung gleichzusetzten

Doch die Information allein bringt keine Lösung für die Deckungslücke. Aus diesem Anlass haben einige Gesellschaften eine Lösung entwickelt. Dabei wird bereits im Versicherungsvertrag die Garantie ausgesprochen, dass es keine finanzielle Lücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Solche Lösungen bieten inzwischen einige Versicherungsgesellschaften an.

Das Problem dabei: Das funktioniert nur, wenn sowohl die Krankenversicherung als auch die BU-Police bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wird.