Krankenversicherung Kostenloser Vergleich

Keine Krankenversicherung?

Seit 2009 gilt die Krankenversicherungs-Pflicht für alle Bundesbürger. Egal, ob man nun der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuzurechnen ist.

Wer jetzt noch keine Krankenversicherung hat, aber zu der PKV zuzuordnen ist, für den kann der verspätete Beitritt sehr teuer werden. Für die Monate Februar bis Mai 2009 müssen jeweils der volle Monatsbeitrag (ca. maximal rund 570 Euro im Basistarif) als Prämienzuschlag geleistet werden

Ab Juni sind knapp 100 Euro mehr zu zahlen

Für die vier Monate von Februar bis Mai 2009 kann sich der Säumniszuschlag bereits auf ca. 2.280 Euro summieren. Ab Juni 2009 steigt dieser um monatlich ein Sechstel des Beitrags, also um ca. 95 Euro weiter an.

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Der Basistarif

Der Basistarif muss seit dem Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Die Leistungen sind in etwa vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV darf niemanden ablehnen, der einen Antrag auf Versicherung zum Basistarif stellt. Risikozuschläge, Abweisung oder Ausschlüsse sind nicht gestattet

Der Basistarif kostet bei allen Versicherern ca. 570 Euro im Monat

Die Familienmitglieder sind nicht mitversichert. Sie müssen eigene Beiträge zahlen. Die Beitragsspanne reicht hier von etwa 226 Euro für Kinder unter 16 Jahren bis rund 275 Euro für junge Frauen bis 20 Jahre. (Stand März 2009)

Es können auch bereits privat Krankenversicherte in den Basistarif in Ihrer alten oder in einer neuen Versicherung wechseln.

Es gibt Hilfe bei sozialen Härten

Der Basistarif ermöglicht Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall die Rückkehr zu einem Krankenversicherungsschutz. Manche, z. B. ältere Menschen oder Arbeitslose mit geringem Einkommen können sich aber auch die Beiträge des Basistarifs nicht leisten und sind hilfsbedürftig

Ist dies bei Ihnen der Fall, müssen Sie nur die Hälfte des Beitrags zahlen, also maximal rund 285 Euro im Monat. Wenn auch diese Halbierung nicht ausreicht, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden, übernehmen die Sozialämter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten

Stand März 2009