Krankenversicherung Kostenloser Vergleich

Bürgerentlastungsgesetz zur Krankenversicherung

Im Bürgerentlastungsgesetz steht, das die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sind ab 2010 steuerlich voll absetzbar.

Ab 2010 sollen die Aufwendungen für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben anerkannt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen

Nicht abziehbar werden Beitragsanteile sein, die einem über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz bezahlen. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für die Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus

Die Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) wie die Privat Krankenversicherten (PKV) sollen durch dieses Neue Gesetz nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden.

Die privat Krankenversicherten können dann die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen.

Die Absetzbarkeit soll gelten für Beiträge der Steuerpflichtigen zu einer Krankenversicherung:

  • Für sich selbst

  • Für Ihren Ehegatten

  • Für den Lebenspartner

  • Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld besteht

Beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber werden die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge bereits berücksichtigt. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern geschieht dies in pauschaler Form

Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2010 gelten

 

Stand Juli 2009