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Allgemeines und Infos zu Versicherungen

Elementarschadenversicherung

Seit 1992 kann dieser Versicherungsschutz zusätzlich zur Gebäudeversicherung, seit 1997 als Zusatz zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Geld gibt es bei Schäden durch Naturkatastrophen, zum Beispiel Hochwasser oder Erdbeben. Weitere Informationen finden Sie unter Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung

Basisrente oder auch Rüruprente


Die Basisrente, deren Beiträge ebenso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung teilweise steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit dem 1. Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Mit diesem neuen Produkt will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge verstärkt fördern und die neuen Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen. Die Basisrente ist eine private, freiwillige, staatlich geförderte Leibrentenversicherung. Der Vertrag kann nur bei einem Lebensversicherer oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung abgeschlossen werden und er muss eine monatliche lebenslange Leibrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder später vorsehen. Die Basisrente muss im Falle der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.

Ausbildungsversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung, die die Berufsausbildung der Kinder absichert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt. Versichert ist das Leben des Beitragszahlers, meist ein Eltern- oder Großelternteil des Kindes. Stirbt diese Person, übernimmt das Versicherungsunternehmen alle weiteren Beitragszahlungen.

Alterseinkünftegesetz

Mit diesem, am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Reformpaket hat der Gesetzgeber einen Meilenstein in der Alterssicherungspolitik gesetzt. Er hat ein weiteres Mal in die gesetzliche Rentenversicherung eingegriffen und vor allem die Besteuerung der Alterseinkommen neu geregelt. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen für die private und die betriebliche Altersvorsorge deutlich verbessert. Mit dem Alterseinkünftegesetz greifen nunmehr Steuerreform und Rentenreform ineinander. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und die steuerliche Gleichbehandlung aller Alterseinkünfte. Mit dem Leitmotiv "Altersvorsorge ist Rente" fördert der Staat vor allem solche privaten Vorsorgeformen, die eine lebenslange Rente bieten. Diese Freiräume sollen dem Bürger helfen, Verantwortung für seine individuelle Lebensplanung und für ein sicheres Einkommen im Alter zu übernehmen.

Autoschutzbrief

Der Schutzbrief ist eine auf ein oder mehrere Fahrzeuge bezogene Versicherung. Sie wird als preiswerter Zusatz zur Kfz-Haftpflicht- oder zur Vollkaskoversicherung angeboten. Im Fall einer Panne werden die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, Abschleppen und Unterstellen sowie für den Rücktransport übernommen. Der Schutzbrief ersetzt auch die Kosten für einen Mietwagen, die Fahrzeugverzollung oder -verschrottung, den Versand von Ersatzteilen und - je nach Vertragsvariante - vieles mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Januar 2001 noch wichtiger geworden. Für alle nach 1961 Geborenen wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die volle Rente erhält nur noch, wer keine drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ist. Berufseinsteiger müssen in der Regel mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig berufstätig sein, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben. Diese gesetzlichen Lücken sollten daher über privaten Versicherungsschutz ausgeglichen werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten angeboten: als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung und als eigenständiger Vertrag. Im Leistungsfall wird nach Vereinbarung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein "Vorschaltgesetz zur Rentenreform".

Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können.  Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.

Betriebliche Altersversorgung

Seit Januar 2002 wird die betriebliche Altersversorgung besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes oder Gehaltes in Vorsorgebeiträge. Nach dem Alterseinkünftegesetz können maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze  in der gesetzlichen Rentenversicherung - im Jahr 2006 entspricht dies 2520 Euro - steuerfrei und bis 2008 sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Weitere Beiträge in Höhe von 1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich. Drei unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert:

Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.

Die Direktversicherung ist eine Form der Betriebsrente, die vor allem von kleineren und mittelständischen Unternehmen genutzt wird. Entweder zahlt der Betrieb die Beiträge für den Arbeitnehmer (etwa anstelle einer Gehaltserhöhung) oder der Arbeitnehmer übernimmt sie selbst in Form einer Entgeltumwandlung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber - Begünstigter der Arbeitnehmer.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle nach 1961 Geborenen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente. Leistungen gibt es nur dann, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Diese Regelungen gelten unabhängig von der vorigen beruflichen Tätigkeit.

Gesetzliche Unfallversicherung

Diese Versicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, den Weg von und zur Arbeit eingeschlossen, und bei Berufskrankheiten. Versichert sind auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Im Invaliditätsfall wird eine monatliche Rente gezahlt. Die Beiträge für diese Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber allein. Selbstständige können eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung abschließen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Sie gewährt Altersrente, Hinterbliebenenrente und schützt bei geminderter Erwerbsfähigkeit. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Dabei finanzieren die heute Erwerbsfähigen die Rente der jeweiligen Ruheständler. Dieser so genannte Generationenvertrag hat in der Vergangenheit gut funktioniert, ist aber mittlerweile brüchig geworden. Ursache dafür sind die hohe Arbeitslosigkeit, die sinkende Geburtenrate und das kontinuierliche Ansteigen der Lebenserwartung. Vor diesem Hintergrund werden die private und die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.

Haftpflichtversicherung


Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Haushalt. Sie deckt die Risiken des Alltags im Privatleben ab. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Bürger für Schäden, die er anderen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen haften muss - bis zur Pfändungsgrenze und im Extremfall lebenslang. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.

Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten".
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Hausratversicherung

Wer in der eigenen Wohnung lebt, egal ob als Mieter oder als Eigentümer, braucht eine Hausratversicherung. Diese Versicherung leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Hausrates entsprechen, also dem Preis, der für die Neuanschaffung nötig wäre. Eine Unterversicherung lässt sich vermeiden, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro Versicherungssumme vereinbart werden. Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.

Kapitallebensversicherung


Mit der Kapitallebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter gebildet. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt er das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital - die Versicherungssumme plus Gewinnanteile - nach Ablauf der Police ausgezahlt. Die Kapitallebensversicherung kann mit einer privaten Unfallversicherung oder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommt für die gegen den Halter gerichteten Schadenersatzansprüche auf. Sinnvoll ist es, zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sie reguliert alle Schäden am eigenen Auto - egal, ob der Halter selbst einen Unfall verursacht, der Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder das Auto von Unbekannten beschädigt wird.

Bei älteren Fahrzeugen reicht oftmals eine Teilkaskoversicherung aus. Sie leistet Ersatz, wenn das eigenen Auto oder Zweirad durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Haarwild beschädigt oder wenn es gestohlen wird.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Die Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.

Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Sturmschäden am Auto

sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht – etwa durch Umkippen des Fahrzeuges –, sondern auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Geltungsbereich und versicherte Personen

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.

Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine in Deutschland vergleichsweise neue Form der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer können maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens (2006: höchstens 2.520 Euro) in einen solchen Fonds einzahlen. Der Fonds ist in der Auswahl seiner Geldanlagen freier als andere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Er kann bis zu einem fest definierten Prozentsatz in Investmentfonds investieren. Dadurch bieten sich dem Arbeitnehmer höhere Renditechancen, er muss aber auch höhere Risiken in Kauf nehmen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Arbeitnehmer sind Mitglieder dieser Einrichtungen und können bis zu 2.520 Euro (2006) im Jahr steuerfrei in die Kasse einzahlen. Pensionskassen unterliegen wie Pensionsfonds der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Private Altersvorsorge

Wer seinen Lebensstandard im Alter auch nur annähernd aufrechterhalten will, muss privat vorsorgen. Der so genannte Generationenvertrag, auf dem das deutsche Rentensystem aufbaut, hat die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit längst überschritten. Ursachen sind die sinkende Geburtenrate, die hohe Arbeitslosigkeit, aber auch die stetig steigende Lebenserwartung. Weil immer weniger Beschäftigte eine wachsende zahl alter Menschen finanzieren müssen, wurden im Rahmen der verschiedenen Rentenreformen drastische Kürzungen der Rentenhöhe beschlossen. Daher ist es unverzichtbar, die Möglichkeiten der betrieblichen und der privaten Vorsorge auszuschöpfen. Um die private Vorsorge zu erleichtern, hat der Staat verschiedene Förderungsmöglichkeiten geschaffen. Versicherungsverträge bieten stabile und sichere Vorsorgelösungen. Private Rentenversicherungen beispielsweise, sinnvoll um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt, können Versorgungslücken effizient schließen.

Private Rentenversicherung


Die private Rentenversicherung bietet ein lebenslanges Einkommen im Alter, ganz gleich, wie alt der Versicherte wird. Die Rente wird auch dann weiter gezahlt, wenn die Höhe der Auszahlungen die der eingezahlten Beiträge überschritten hat. Bei der privaten Rentenversicherung sammelt jeder Versicherte sein Vorsorgekapital über die Laufzeit des Vertrages an. Zusätzlich ist er durch die Gemeinschaft der Versicherten geschützt. Daher kann eine Rente in der vereinbarten Höhe garantiert werden. Die Versicherung bietet keinen Schutz für den Todesfall an. Es kann aber vereinbart werden, dass im Todesfall ein Teil der Rente an den Hinterbliebenen Partner gezahlt wird. Außerdem kann die private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt werden. Im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen wird die private Rentenversicherung im Rentenbezug nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert. Im Alter von 65 Jahren liegt dieser Ertragsanteil bei 18 Prozent der Rente. Das bedeutet, nur 18 Prozent der Rente müssen individuell versteuert werden. Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, wo und wann sich ein Unfall ereignet. Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Mehr als 80 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit, etwa im Haushalt oder beim Sport. Die private Unfallversicherung zahlt eine Rente oder einen einmaligen Betrag aus. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.  Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, während des Frühjahrsputzes oder in der Freizeit: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.

Von einem Unfall spricht man dann, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Die private Unfallversicherung leistet in diesen Fällen insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.

Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.

Rechtsschutzversicherung

Diese Versicherung übernimmt das Kostenrisiko für Verfahren vor Gericht, bei denen es um Auseinandersetzungen des täglichen Lebens oder um arbeitsrechtliche Differenzen geht. Besonders häufig wird sie bei Streitigkeiten im Straßenverkehr in Anspruch genommen. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten unter anderem für den Anwalt, das Gericht, für Zeugen oder Sachverständige. Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro.

Besonders teuer wird es immer dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde gezielt zur Förderung der privaten Altersvorsorge entwickelt. Sie kann seit Januar 2002 von Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Wer Geld von seinen Nettobezügen in einen solchen Vorsorgevertrag investiert, erhält direkte Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuervorteile. Es muss ein Mindestbetrag eingezahlt werden, der bis 2008 schrittweise erhöht wird. Gewährt werden staatliche Zulagen pro Person und pro Kind, die ebenfalls bis 2008 ansteigen. Die Rentenreform 2002 hat das deutsche System der Altersversorgung grundlegend neu ausgerichtet. Generell beruht die Altersversorgung weiter auf dem so genannten „Drei-Säulen-System“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptpfeiler sowie der betrieblichen und der privaten Versorgung als weiteren Stützen. Um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten, haben die zweite und dritte Säule jedoch deutlich mehr Bedeutung erhalten: Die Bürger sollen mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der ungeschriebene Generationenvertrag: Die jeweils erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen das Alterseinkommen der Rentnergeneration. Dieses so genannte Umlageverfahren allein kann aber in Zukunft das heutige Versorgungsniveau nicht mehr sicherstellen, weil sich durch die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung die Altersstruktur unserer Gesellschaft dramatisch verändert: Im Jahr 2030 werden voraussichtlich auf einen Rentner nur noch zwei Beitragszahler kommen. Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher unvermeidbar.

Hier setzt die Reform an. Sie soll das heutige Rentenniveau und die derzeitigen Beitragssätze stabil halten. Das Ziel ist außerdem, die Lasten der Altersversorgung gerechter zwischen den Generationen zu verteilen.

Möglich wird dies dadurch, dass sich der einzelne Bürger zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rentenversicherung mit einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung absichert. Diesen eigenverantwortlichen Aufbau eines Altersvermögens unterstützt der Staat durch finanzielle Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene abgesichert. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Summe aus. Da bei dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge besonders günstig. Eine Risikolebensversicherung kann mit einem Umwandlungsrecht in eine Kapitallebensversicherung versehen werden. Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen stehen vielen Arbeitnehmern neben dem Gehalt zu. Sie betragen bis zu 40 Euro im Monat und dienen dazu, privates Vermögen für das Alter zu bilden. Es sind unterschiedliche Anlageformen möglich, die zum Teil staatlich gefördert werden.

Wohngebäudeversicherung

Eine wichtige Versicherung für Gebäudebesitzer. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Das Gebäude ist einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert: Dazu gehören beispielsweise Einbauküchen, fest verklebter Teppichboden, die Heizungsanlage oder Sanitärinstallationen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert.

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.

Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

 

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