Bei dieser Form der Fondsgebundenen Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für seine Alters-Rente auf. Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in
einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt.
Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene
Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der
Investmentfonds beteiligt. Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar
ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter
Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings
müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages
einmal erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung ?
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt.
Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.
Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss
vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der
gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die
garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert
ausgezahlt. Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den
Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden. Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.