Versichert ist für einen Raumausstatter die Betriebshaftpflicht-Versicherung mit seiner Eigenschaft, den Rechtsverhältnis und der Tätigkeit.
Die Versicherung schützt Sie als Firmen-Inhaber und das Angestellte Personal, dessen Fehler Sie sich zurechnen lassen müssen.
Die Betriebshaftpflicht für einen Raumausstatter beinhaltet Pauschal 3 Mio. Personenschäden und Sachschäden. Für die Vermögensschäden 500.000 Euro
Jahresbeitrag ab 160 Euro Plus 19 % Steuer
Durch die Tätigkeit als Raumausstatter ergeben sich einige Haftungsrisiken. Auch bei noch so großer Umsicht kann es zu Schäden kommen. Das kann hohe Schadensersatz-Forderungen nach sich ziehen. Ist nicht ausreichende Vorsorge getroffen worden, so können solche Forderungen die Existenz bedrohen.
Auch wenn nur der Anzug eines Kunden befleckt wird, oder der Kunde auf feuchten Boden in Ihren Laden ausrutscht, Sie haften als Geschäftsinhaber
Nicht vergessen dürfen Sie die Ausstattung Ihrer Geschäftes: Die Computer, die Waren und die gesamte Einrichtung haben einen hohen Wert. Die Büro- und Verkaufs-Räume lassen sich preiswert durch eine separate Inhaltsversicherung schützen (falls versichert). Versichert sind Schäden auf Grund Feuer, Einbruch-Diebstahl, und Leitungswasserschäden.
Sollte zum Beispiel nach einem Wasserschaden oder einem Brand der Geschäftsbetrieb nicht weitergeführt werden können, (falls versichert), tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und ersetzt Kosten und den entgangenen Gewinn
Stand März 2009