Info zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ähnlicher Name, gleiche Leistung?
Berufsunfähigkeit ist ein häufig genutztes Wort. Doch wann genau
liegt sie vor - und wann nicht? Die konkrete Antwort auf diese
Fragen kennen die wenigsten Menschen. Hinzu kommt, dass es je nach
Versicherungsart unterschiedliche Definitionen für scheinbar
ähnliche Sachverhalte gibt. Wer auf der Suche nach einem
verlässlichen Schutz ist, muss diese Unterschiede kennen.
Berufsunfähigkeit
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden
überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer
Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die
auf Grund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und
ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht." Bevor Sie einen Vertrag
unterzeichnen, sollten Sie einmal die genaue Definition Ihres
Anbieters lesen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich diese am besten von
Ihrem Berater erläutern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel
eine Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent
berufsunfähig ist. Pflegebedürftige, die mindestens unter die
Pflegestufe eins fallen, gelten je nach vertraglicher Vereinbarung
größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.
Arbeitsunfähigkeit
In der Krankenversicherung gilt anstatt des Begriffs der
Berufsunfähigkeit die "Arbeitsunfähigkeit". Sie liegt laut den
Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen vor "wenn die
versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem
Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht
ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht". Die
gesetzlichen Kassen sprechen von Arbeitsunfähigkeit, "wenn der
Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr,
seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen
Der wichtigste Unterschied im Vergleich zur "Berufsunfähigkeit"
sind die fehlenden zeitlichen Vorgaben: Arbeitsunfähigkeit kann schon für einen Tag bestehen.
Invalidität
Liegt eine Erkrankung oder Behinderung vor, sprechen
private Unfallversicherungen von Invalidität. Der grundlegende
Unterschied zur Berufsunfähigkeit: Invalidität wird medizinisch im
vorgegebenen Rahmen der so genannten Gliedertaxe definiert. Wem
beispielsweise ein Daumen fehlt, ist demnach zu 20 Prozent invalid.
Nach dieser Skala richtet sich die finanzielle Leistung der
Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt werden hingegen die Folgen für den ausgeübten Beruf.
Grad der Behinderung
Wenig Bedeutung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Grad der Behinderung. Diesen ermittelt das für Ihre Stadt oder Region zuständige Versorgungsamt, wenn Sie dort einen Behindertenausweis oder bestimmte steuerliche Vergünstigungen beantragen. Bei der Vergabe dieser Ermäßigungen spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
Lässt sich die Versorgungslücke schließen?
Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, gleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die so genannte
Versorgungslücke aus. Dies ist die Differenz zwischen Ihrem bisherigen Gehalt und dem Einkommen während der Berufsunfähigkeit. In welchem Maße die Versorgungslücke geschlossen wird, hängt von der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes ab.
Höhe der Versicherungssumme
Die Versorgungslücke ist bei jedem Menschen
unterschiedlich groß. Wer viel verdient, muss bei
einer Berufsunfähigkeit entsprechend hohe Verluste hinnehmen. Kleiner wird die Differenz
hingegen, wenn Sie Einkommen haben, das nicht an
einen Beruf gebunden ist - etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen.
Unabhängig von sonstigem Einkommen ist es
sinnvoll, wenn sich die versicherte
Berufsunfähigkeitsrente am Nettoeinkommen
orientiert. Zwar bietet nicht jedes
Versicherungsunternehmen Schutz in dieser Höhe.
Zwischen 75 und 80 Prozent des Nettoeinkommens sind
aber in der Regel problemlos versicherbar. Wichtig:
Gehaltssteigerungen sowie die Inflation sollten
berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise
durch vertraglich festgelegte automatische
Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrenten geschehen.
Bei dieser so genannten Dynamik steigen die Versicherungsbeiträge entsprechend.
Viele Versicherer bieten darüber hinaus
Nachversicherungsgarantien an. Zu bestimmten
Ereignissen, beispielsweise Geburt eines Kindes oder
Hochzeit, kann der Versicherungsschutz in bestimmtem
Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht
werden.
Selbstständige müssen gut
kalkulieren
Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen
häufig. Um festzustellen, wie hoch Ihre
Berufsunfähigkeitsrente sein muss, sollten Sie sich
einen Überblick über die regelmäßigen Ausgaben im
Haushalt verschaffen. Ihrem Versicherer müssen
Selbstständige belegen, dass ihre Tätigkeit
regelmäßig entsprechende Einnahmen abwirft. In der
Regel ist ein solcher Nachweis für die vergangenen
drei Jahre nötig. Auf dieser Basis ermittelt der
Versicherungsanbieter ein Durchschnittseinkommen als
Bezugsgröße für die Berufsunfähigkeitsrente.
Bei Existenzgründern ist die Höhe der
versicherten Rente in der Regel beschränkt. Meist
sind maximal 500 bis 1.000 Euro möglich. Eine
dynamische Anpassung ist deshalb sinnvoll.
Auch Arbeitslose können
sich versichernBei arbeitslosen Antragstellern ist die Höhe der
Rente, die versichert werden kann in der Regel
begrenzt. Allerdings besteht bei Arbeitslosen voller
Berufsunfähigkeitsschutz, sofern ein Beruf erlernt
wurde. Wenn Sie keine abgeschlossene Ausbildung
besitzen, können Sie in der Regel mit dem
Versicherungsunternehmen eine individuelle Lösung
vereinbaren.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt
und arbeitslos wird, sollte diesen
Versicherungsschutz trotzdem aufrechterhalten. Wenn
Sie ihn kündigen und später erneut aufnehmen
möchten, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Denn
die Beiträge steigen im Verhältnis zum Alter. Wenn
Sie erkranken, ist es oft unmöglich, erneut einen
Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen.
Wichtige Klausel für jeden
Vertrag
Der Vertrag für eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt den
"Verzicht auf abstrakte Verweisung" enthalten. Er
verhindert, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit
eine beliebige andere Tätigkeit ausüben müssen.
Geprüft wird lediglich, ob der Versicherte bereits
einer anderen Beschäftigung nachgeht. Nur auf diese
kann er dann verwiesen werden.
Außer dem "Verzicht auf abstrakte Verweisung"
gibt es noch einige andere Bedingungsformulierungen,
die Sie kennen sollten. Welche das sind, lesen Sie
im Lexikon zum
Thema Berufsunfähigkeit.
Entscheidung gefällt?
Grundsätzlich haben Sie für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit
die Wahl zwischen zwei Wegen - der Zusatzversicherung und der
selbstständigen Police. Welcher Schutz für Sie richtig ist, ergibt
sich aus den individuellen Lebensumständen.
Die Zusatzversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung
können Sie zusätzlich einen Schutz bei Berufsunfähigkeit
vereinbaren. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der
Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Lebensversicherung. So ist
sichergestellt, dass Ihre Hinterbliebenen- und Altersvorsorge
weiterhin gewahrt bleibt. Darüber hinaus vereinbaren die
Versicherten in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die selbstständige Police wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Eine
Koppelung an eine andere Hauptversicherung gibt es nicht. Mit dem
selbstständigen Berufsunfähigkeitsschutz sichern Sie Ihr
regelmäßiges monatliches Einkommen ab. Diese Versicherung ist also
vor allem geeignet, wenn Sie bereits über eine Alters- und
Hinterbliebenenversorgung verfügen
Die selbstständige Police ist auch bei schwankendem Einkommen
sinnvoll. Bei finanziellen Engpässen fällt es oft leichter, nur
einen Versicherungsbeitrag aufzubringen. Und im Zweifel ist es
besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den
Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren. rechnen?
Wie viel Sie monatlich für die Berufsunfähigkeitsversicherung
bezahlen, hängt von vielen Faktoren ab: Eine Rolle spielen
beispielsweise Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Und
natürlich richten sich die Kosten danach, wie lange der Vertrag
laufen soll und wie hoch die vereinbarte Rente ist. Mit höheren
Kosten müssen Sie rechnen, wenn Ihr Beruf in einer höheren
Risikoklasse eingestuft ist. Bei vielen Versicherungsunternehmen
gibt es mittlerweile umfassende Berufskataloge, die eine dem
tatsächlichen Risiko entsprechende Beitragskalkulation ermöglichen
Überschuss und Zahlweise
Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen einen Überschuss,
wird der in der Regel mit den Beiträgen für die
Berufsunfähigkeitsversicherung verrechnet. So mindert sich der
monatliche Beitrag. Ist der Überschuss niedriger als erwartet,
zahlen Sie maximal den Tarifbeitrag.
In Ihrem Vertrag können Sie festlegen, in welchem Turnus Sie die
Beiträge zahlen - monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
jährlich. Wer den Beitrag nicht jährlich im Voraus überweist, muss
allerdings meist einen Ratenzahlungszuschlag entrichten. Diese
Gebühr beträgt bei monatlicher Zahlweise in der Regel fünf, bei
vierteljährlicher Zahlung drei und bei halbjährlicher Zahlung zwei
Prozent des Beitrags.
Besteuerung
Berufsunfähigkeitsrenten werden mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die Höhe des Ertragsanteils hängt dabei von der voraussichtlichen
Dauer des Rentenbezugs ab.
Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?
Bevor der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
zu Stande kommt, müssen Sie einige Angaben zu Ihrer Gesundheit
machen. In einigen Fällen verlangt der Versicherer auch eine
medizinische Begutachtung. Eine solche Untersuchung ist in jedem
Fall vorgeschrieben, bevor Sie die Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können.
Angaben zur Gesundheit
Der Versicherer muss feststellen, wie hoch das Risiko einer
Berufsunfähigkeit bei Ihnen ist. Deshalb sind Sie verpflichtet,
zahlreiche gesundheitliche Fragen schriftlich zu beantworten. Meist
beziehen sie sich auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Zur
Sicherheit empfiehlt es sich, auch geringfügige Erkrankungen
anzugeben. Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen
Sie ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer machen. Falls Sie
dabei wissentlich falsche Angaben machen, kann der Versicherer
später die Zahlung verweigern. Deshalb ist es wichtig, sich für die
Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit zu nehmen.
Mit Ihrer Unterschrift gewähren Sie dem Versicherer das Recht,
die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen
behandelnden Ärzten zu überprüfen. Eine Untersuchung durch den
Hausarzt verlangen die Versicherer meist nur, wenn eine besonders
hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden soll. Art und Umfang
der medizinischen Prüfung legt das Unternehmen fest - und es
übernimmt auch die Kosten.
Risikozuschlag oder Ausschluss?
Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen,
kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Ist die
bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung sehr groß, reicht ein
solcher Beitragszuschlag nicht aus. In diesem Fall wird die
spezielle Erkrankung vom Vertragsinhalt ausgeschlossen. Das
bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bereits ein Rückenleiden haben und
deshalb später berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung nicht.
Diagnose: berufsunfähig
Wenn Sie berufsunfähig sind, müssen Sie die entsprechende
Diagnose des Facharztes Ihrem Versicherer vorlegen. Dieser kann die
Berufsunfähigkeit anschließend prüfen. Hierzu ist es notwendig, dass
Sie und Ihr Arzt Fragebögen ausfüllen. Gegebenenfalls kann das
Unternehmen auch eine zweite Untersuchung durch einen eigenen
Mediziner verlangen. Kommt dieser zu dem Schluss, dass Sie nicht
berufsunfähig sind, können Sie einen Gutachter einschalten.
Die Versicherungsunternehmen schlagen meist drei Sachverständige
vor, von denen Sie dann einen auswählen können. Anschließend
erstellt er ein Gutachten. Grundlage dafür ist die genaue Kenntnis
Ihrer beruflichen Tätigkeit und der vereinbarten
Versicherungsbedingungen.
Einspruch erheben
Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit
vorliegt, kann der Versicherte den Ombudsmann der
Versicherungswirtschaft anrufen. Dieser neutrale Schlichter spricht
mit beiden Parteien und fällt dann eine Entscheidung. Sie ist bei
einem Beschwerdewert bis zu 5.000 Euro verbindlich für das
Versicherungsunternehmen. Liegt der Wert bei bis zu 50.000 Euro,
gibt der Ombudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung
zur Schlichtung ab.
Ist über den Ombudsmann keine Einigung zu erreichen, können Sie
klagen.
Lexikon
Antragsteller:
Er ist der Versicherungsnehmer und
unterschreibt den Antrag.
Ausschlussklauseln:
Bestehen bestimmte
Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer
ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere
Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen
und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz
auszuschließen.
Beispiel für eine Ausschlussklausel:
"Es gilt als vereinbart,
dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich
zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."
Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Die private
Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die gekürzten gesetzlichen
Leistungen. Zusammen gewährleisten sie einen Basisschutz. Eine
private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Anbieter gemäß
selbstdefinierter oder gesetzlicher Bedingungen absichern.
Gesundheitsprüfung:
Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die
Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen
sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter
üblich.
Grad der Berufsunfähigkeit:
Im Vertrag zur
Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der
Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart
werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent
Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt,
wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Police:
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den
Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer,
ist die Police.
Sechsmonatige Berufsunfähigkeit:
Viele
Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach
sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer
dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann
rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.
Staffelregelung:
Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer
teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente
gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem
Berufsunfähigkeitsgrad von 25 Prozent entsprechend 25 Prozent der
vollen Rente erhalten.
Überschussbeteiligung:
Überschüsse bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable
Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der
Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von
Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen
Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss
wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer
weitergegeben.
Versicherte Person:
ist diejenige, deren Leben versichert
ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre
Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die
versicherte Person berufsunfähig, dann wird die
Versicherungsleistung fällig.
Verweisung:
Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer
Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das
Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit
besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die
Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten
beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche
Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf
einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.
Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum):
Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von
Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum
Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig
gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in
ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für
voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet