Krankenversicherung Kostenloser Vergleich

Machen Sie einen Kostenlosen Versicherungsvergleich zu Ihrer Krankenversicherung

Vergleichen und Sparen: Lassen Sie sich von mir ein Kostenlosen Versicherungsvergleich zur Krankenversicherung erstellen. Teilweise können Sie ein Angebot direkt bei den einzelnen Sparten selber durchrechnen. Meine Beratung begleitet Sie weiter und hört nicht beim Versicherungsabschluß auf. Auch später, wenn es mal zu einem Schadensfall kommt, werden Sie von mir Persönlich unterstützt.

Nutzen Sie meine Angebote um Geld zu Sparen

Bei mir finden Sie Informationen und Tarifrechner für Ihren Persönlichen, individuellen Vergleich. Damit können Sie ganz einfach ihre Versicherungen Vergleichen und kräftig Sparen. Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen.

Fordern Sie einen kostenlosen Vergleich an:

Angebot für eine:  

Beruflich tätig als: 

Versichert bei       

Tarife/Leistung      

Selbstbeteiligung 

Im Krankenhaus 1 Bettzimmer       2 Bettzimmer      Mehrbettzimmer

Beim Zahnarzt Behandlung 100 % oder   %    Zahnersatz 60 bis 80 %  oder Inlays

Krankentagegeld ab   15 Tag      22 Tag    29 Tag     43 Tag   Tagessatz Euro

Krankenhaustagegeld   Tagessatz  Euro

Beginn             

Geburtsdatum    

Beruf                    

Name                   

Vorname              

Strasse                

PLZ  Ort               

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E-Mail                  

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Fragen und Infos

 

Wer braucht welche Versicherung?

Nicht die günstigste ist zwangsläufig die Beste, die Leistungen einer Versicherung spiegeln sich im Beitrag wieder. Kein Versicherer kann Ihnen etwas schenken.

Lassen Sie sich durch die vielen Versicherungstarife der Versicherungsgesellschaften nicht verunsichern. Es ist mit einem Online-Tarifrechner  gar nicht so schwer herauszufinden welche Versicherung Sie brauchen, welche Versicherung im Preis und Leistung stimmig ist, und welche Versicherung unnötig ist.

Ihr Datenschutz wird beachtet. Ihre Persönlichen Daten werden nicht an unberechtigte weitergegeben. Die eingegebenen Daten werden nicht verkauft.

Private Krankenversicherung (PKV)
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertraglichen Verdienst über der Gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze, also in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte, können sich Privat Krankenversichern. Selbstständige und Beamte können ohne die Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze eine PKV auswählen. Eine private Krankenversicherung ist für Singles und kinderlose Paare interessant. Familien mit Kindern sind oftmals in der gesetzlichen Kasse günstiger versichert. Für sie eignen sich Zusatzversicherungen als Leistungserweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Pflegeversicherung
Die versicherungspflichtigen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung. Privatversicherte zahlen ihren Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung an Ihre private Krankenversicherung. Weil die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung meistens unzureichend sind, ist anzuraten, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Angeboten werden Pflegetagegeldversicherungen oder Pflege-Rentenversicherungen als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Die von den privaten Krankenversicherern angebotene Pflege-Versicherung übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten der Pflege. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Tagegelder, unabhängig von den entstandenen Kosten.

Krankentagegeldversicherung Die Tagegeldversicherung ist eine wichtige Versicherung für Selbstständige und Freiberufler. Sie ersetzt so den Verdienstausfall und gewährt Tagegelder nach einem Unfall oder bei Krankheit.

Auslands-Reise-Krankenversicherung Weil die gesetzliche Krankenversicherung weder Arzt- noch Transportkosten im außereuropäischen Ausland übernimmt, ist es ratsam, privat eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Sie trägt weltweit alle notwendigen Behandlungskosten sowie die Aufwendungen für einen eventuell notwendigen Rücktransport und gilt für maximal sechs bis acht Wochen. Bei einem beruflichen oder privaten Auslandsaufenthalt, der länger dauert, muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Viele Gesellschaften bieten kostengünstige Jahrespolicen an.

Krankenhaustagegeld Der vereinbarte Tagessatz für das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes von der Krankenhaustagegeldversicherung gezahlt. Diese Versicherung fängt alle zusätzlichen Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, die nicht durch die GKV abgedeckt werden, auf. Als Zusatzversicherung zur GKV ist neben der Krankenhaustagegeldversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung in Erwägung zu ziehen.

Sozialversicherungen Arbeitnehmer sind im Gegensatz zu den Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Beamten und Freiberuflern meistens sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, und zur Pflegeversicherung werden die Beiträge automatisch vom Gehalt abgezogen. In den meisten Fällen ist der Schutz der Sozialversicherung nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt sich die genaue Prüfung der persönlichen Ansprüche, um entsprechend privat zusätzlich vorzusorgen.

Nicht Versichert?

Seit der Gesundheitsreform 2009 gilt für jeden Bundesbürger, egal ob er Angestellt, Freiberufler oder Selbständig ist, die Krankenversicherungs-Pflicht . Es ist dabei egal, welcher Krankenkasse, Gesetzlich oder der Privaten, zuzurechnen ist.

Wer jetzt noch nicht versichert ist, für den kann der späte Versicherungsbeginn kostspielig werden. Für die Monate Februar bis Mai 2009 soll der volle Monatsbeitrag (ca. 570 Euro im Basistarif) als Beitragszuschlag verlangt werden. Es bringt also gar nicht den Beginn zu verzögern. Mann ist nicht versichert aber man muss Rückwirkend Beitrag zahlen.

Der Basistarif

Der Basistarif muss seit 2009 von der Privaten Krankenversicherung angeboten werden. Die Leistung ist in etwa vergleichbar mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV darf keinen Interessen ober bereits versicherten Kunden ablehnen, der einen Antrag auf Versicherung zum Basistarif stellt. Risikozuschläge und Abweisung oder Ausschlüsse sind nicht erlaubt

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